Bleaching

Unser Lächeln ist unsere Visitenkarte, und soll, wenn möglich eine positive und bleibende Wirkung bei unseren Mitmenschen hinterlassen.

Dafür reicht es mittlerweile aber oft nicht mehr aus, dass unsere Zähne gesund und frei von Füllungen und Entzündungen sind. Immer häufiger spielt auch die Farbe unserer Zähne eine wichtige Rolle. Helle, strahlend weiße Zähne lassen uns gepflegter und vitaler erscheinen, und sie machen uns jünger. Um diesen Wunsch zu realisieren, müssen die Zähne aber nicht mehr abgeschliffen oder mit Kronen versorgt werden. Eine sanfte Zahnaufhellung (Bleaching) kann dem Patienten den Wunsch nach helleren Zähnen erfüllen, ohne dabei die Zahnhartsubstanz anzugreifen. Die Behandlung kann in den Praxisräumen durchgeführt werden, oder auch bequem in den eigenen vier Wänden. Art und Umfang des Bleaching kann der Patient dabei ganz individuell mit dem Zahnarzt festlegen, und so in kürzester Zeit ein strahlend weißes Lächeln sein Eigen nennen.

Wie funktioniert Bleaching?

Bei der Zahnaufhellung kommen in der Regel Präparate zum Einsatz, die Wasserstoffperoxid (bzw. Carbamidperoxid) enthalten. Das Peroxid ist in der Lage, in den Zahnschmelz einzudringen, und dort mit gebundenen Sauerstoff-Molekülen zu interagieren. Diese nun frei gewordenen Sauerstoff-Radikale (sehr reaktionsfreudige Moleküle) können die im Zahn eingelagerten, dunklen Farbstoffe chemisch so verändern, dass sie farblos werden und die hellere Zahnfarbe zum Vorschein bringen, für ein strahlend weißes Lächeln.

Wieviel kostet Bleaching?

Die Kosten für ein Bleaching sind extrem variabel, und abhängig vom Zeitaufwand, der Art des Bleaching, und dem benötigten Material. Im Durchschnitt betragen die Kosten für ein Home-Bleaching zwischen 200.- bis 400.- Euro. Das In-Office-Bleaching liegt mit Preisen von bis zu 700.- Euro und mehr weit drüber. Oft wird vor einer Zahnaufhellung noch eine professionelle Reinigung empfohlen, was zusätzliche Kosten für den Patienten bedeutet. Daher sollten Patient und Zahnarzt die Art der Behandlung genau besprechen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Ist Bleaching schädlich für die Zähne?

Aktuelle Untersuchungen belegen, dass Bleaching in der Regel nicht schädlich für die Zähne ist. Allerdings sollte der Patient vor einer Zahnaufhellung beim Zahnarzt abklären, ob die Zähne gesund sind, es kariöse Stellen gibt, in die das Bleaching-Gel eindringen könnte, alle Füllungen noch dicht sind, und auch, ob das Zahnfleisch entzündungsfrei ist. Sonst kann es zu unerwünschten Nebenwirkungen kommen, und es können Schmerzen auftreten nach der Behandlung. Zu häufiges Bleaching kann ebenfalls zu Problemen führen, daher sollte die Anzahl der Sitzungen bzw. der Anwendungen daheim genau besprochen werden, um die Zähne nicht zu beschädigen.

Wie lange hält ein Bleaching an?

Wie lange die Wirkung eines Bleaching vorhält, lässt sich nur sehr schwer sagen. Die Art und Weise, wie wir uns ernähren trägt maßgeblich zur Verfärbung unserer Zähne bei, genau so wie unser Lebensstil. Der regelmäßige Genuss von Tee, Kaffee oder Rotwein, als auch der Konsum von Zigaretten kann zu einer starken Verfärbung der Zähne führen, und das Ergebnis einer Zahnaufhellung sehr schnell wieder zunichtemachen. In diesem Fall hilft meistens nur eine professionelle Zahnreinigung, um den Zähnen wieder zu ihrem strahlenden Glanz zu verhelfen.

Ist Bleaching schmerzhaft?

Die kurze Antwort: ja und nein. Bei einer fachgerecht durchgeführten Zahnaufhellung kommt es in wenigsten Fällen zu Schmerzen während des Bleaching. Meist sind es kurze, stechende Schmerzen, die auftreten können, verursacht durch Überempfindlichkeiten, die aber nach einer kurzen Unterbrechung der Behandlung wieder nachlassen. Starke Schmerzen sind eher zu erwarten, wenn der Patient Entzündungen hat, oder die Zähne durch Karies geschwächt sind. Dann kann das Bleichgel in die Zähne gelangen, und zu Beschwerden führen, oder mit dem Entzündungsherd in Kontakt kommen.

Welche Arten von Bleaching gibt es?

Es wird generell zwischen drei Arten der Zahnaufhellung unterschieden. Das sogenannte In-Office-Bleaching wird innerhalb einer Sitzung in der Zahnarztpraxis durchgeführt. Die Zähne werden mit einem Bleaching-Gel abgedeckt, und die Wirkung kann durch die Verwendung einer UV-Lampe verstärkt werden. Somit ist ein strahlend weißes Lächeln in kürzester Zeit möglich. Allerdings ist der Einsatz von Material, die Belegung eines Behandlungszimmers, und die Beaufsichtigung durch Fachpersonal sehr aufwändig, und damit auch teuer. Beim Home-Bleaching bekommt der Patient vom Zahnarzt eine spezielle, meist im Labor gefertigte Schiene, und Bleaching-Gel zur Anwendung daheim. Diese Methode der Aufhellung ist meist etwas sanfter, und finanziell auch günstiger als das In-Office-Bleaching. Das interne Bleaching (Walking-Bleach-Technik), wird nur bei wurzelbehandelten, dunkel verfärbten Zähnen angewendet. Dabei wird vom Behandler das Bleichmittel in den oberen Teil der des toten Zahns eingebracht, und der Zahn vorübergehend wieder verschlossen. Diese Prozedur wird dann so oft wiederholt, bis der gewünschte Farbton erreicht ist.

Wer darf ein Bleaching durchführen?

Bleaching wird mittlerweile nicht nur von Zahnarztpraxen angeboten, auch Kosmetikstudios führen Zahnaufhellungen an Patienten durch. Allerdings ist seit einer Neufassung der EU-Kosmetikverordnung die Verwendung von Bleaching-Produkten mit mehr als 0,1% Wasserstoffperoxid-Gehalt eine ausschließlich dem Zahnarzt vorbehaltene, zahnärztliche Tätigkeit. Begründet wurde dies mit der Tatsache, dass das Bleaching ein invasives Verfahren ist, welches in die Zahnharzsubstanz eingreift. Damit stellt es einen Eingriff in die körperliche Substanz dar und ist somit ebenfalls dem Zahnarzt vorbehalten. Es sollte vor einem Bleaching auch eine Diagnostik der Ursachen der Zahnverfärbung durchgeführt werden. Therapiealternativen sollten mit dem Patienten besprochen, Nebenwirkungen auf empfindliche Zähne und bestehende Füllungen erläutert werden. Liegt der Wasserstoffperoxid-Gehalt hingegen unter 0,1%, so werden die entsprechenden Produkte als Mundmittel frei verkauft, und können ohne Mitwirkung eines Zahnarztes angewandt werden.

Zahlt die Krankenkasse für Bleaching?

Die Zahnaufhellung (Bleaching) ist ein rein kosmetischer, und kein medizinisch notwendiger Eingriff, und wird daher von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt. Gleiches gilt für einen Großteil der privaten Krankenkassen und Zahnzusatzversicherungen. Somit trägt der Patient die gesamten Kosten des Eingriffs selber, die je nach Art der Aufhellung der Zähne unterschiedlich teuer ausfallen kann. Die genauen Kosten für den Eingriff sollten mit dem Behandler detailliert besprochen werden, um Überraschungen zu vermeiden.

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